Ich berate und
unterstütze Sie gerne.

MEINE FACHGEBIETE

Strafrecht
Gerade im Strafrecht gilt: Je früher ein Anwalt beigezogen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen bestmöglich geholfen werden kann. Im Strafverfahren haben Sie von Beginn an das Recht, einen Anwalt beizuziehen und zu schweigen. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und kontaktieren Sie mich. Die erste Vernehmung vor der Polizei ist wesentlich für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Opfervertretung
Opfer von Straftaten benötigen bestmögliche Unterstützung, Verständnis und umfassende Beratung. Ich bereite Sie auf alle Schritte des Verfahrens vor und stehe bei Bedarf auch Ihren Angehörigen beratend zur Seite.
Verwaltungsstrafrecht
Im Gegensatz zum gerichtlichen Strafrecht gelangt beinahe jede Person im Laufe des Lebens in Berührung mit dem Verwaltungsstrafrecht, sei es, ob Sie falsch geparkt, zu schnell gefahren sind oder Ihnen sogar der Führerschein entzogen wurde. Ich berate Sie gerne, ob es in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, gegen eine Strafe vorzugehen.
Einstweiliger Rechtsschutz
Einstweilige Verfügungen schaffen häufig die Basis dafür, dass gerichtliche Hilfe nicht zu spät gewährt wird. Insbesondere zum Schutz vor Gewalt und vor Eingriffen in die Privatssphäre ist es wichtig, schnell und effektiv zu reagieren. Kontaktieren Sie mich, um diesen Weg gemeinsam zu gehen.
 

Kontaktieren Sie mich

Schildern Sie mir Ihr Problem. Durch regelmäßiges Nachfragen werde ich den Sachverhalt umfassend von Ihnen in Erfahrung bringen, um dann eine Lösungsstrategie zu entwickeln. Ich helfe Ihnen als zuverlässige Ansprechpartnerin bei der Lösung Ihres Problems.