Erstgespräch

Im Rahmen eines Erstgesprächs nehme ich alle wesentlichen Informationen auf, um anschließend beurteilen zu können, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Für dieses Erstgespräch fällt eine Pauschale an. Im Falle einer Beauftragung wird im Rahmen des Erstgesprächs auch über die Abrechnung des Honorars gesprochen.

Honorar

Ich rechne meine Leistungen nach Stundensatz ab. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 15 Minuten. Die Erfassung meiner Leistungen erfolgt digital, Sie können so die Aufschlüsselung des Stundenhonorars problemlos nachvollziehen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden meine Leistungen dennoch nach oben erwähntem Stundensatz abgerechnet. Eine direkte Abrechnung zwischen Ihrer Rechtsschutzversicherung und mir biete ich nicht an, es steht Ihnen jedoch frei, meine Honorarnoten selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzureichen.